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Mitwirkung für Eltern

Gerade hat das neue Schuljahr begonnen und kurz darauf stehen auch schon die Wahlen der Schulmitwirkungsgremien an. Hinter diesem sperrigen Wort versteckt sich die Chance und das Recht für Eltern, sich aktiv an der Schule zu beteiligen, Ideen und Vorschläge einzubringen und somit die Schule mitzugestalten. Wie genau funktioniert das? Und wer wird gewählt?

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium der jeweiligen Klassen. Zu Beginn des Schuljahres erfolgen die Einladungen zu den Klassenpflegschaftssitzungen, die in der Regel einmal pro Halbjahr stattfinden. In den ersten Wochen des ersten Schuljahres werden zwei Elternvertretungen (Klassenpflegschaftsvorsitz und eine Vertretung) von den anwesenden Eltern einer Klasse neu gewählt. Diese Elternvertretungen stehen in engem Kontakt mit der Klassenleitung und tauschen sich regelmäßig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer aus. So sprechen sich die Klassenleitungen und die Klassenpflegschaftsvertretungen im Vorfeld ab, wann der Klassenpflegschaftsabend stattfinden und welche Themen besprochen werden sollen. An den Elternabenden treffen sich dann die Eltern einer Klasse mit der Klassenleitung und besprechen wichtige Themen, die die Klasse, aber auch die gesamte Schule betreffen. Ausflüge, klassenbezogene Feiern und weitere organisatorische Dinge werden besprochen. Über die Sitzung muss ein Protokoll geführt werden. In jedem neuen Schuljahr werden die Elternvertretungen der Klasse neu gewählt. Die Wahl gilt für ein Schuljahr. Alle Eltern einer Klasse haben also hier bereits direkt die Möglichkeit, Themen und Ideen einzubringen und wichtige Entscheidungen für die Klassen mit zu treffen.

Schulpflegschaft

Alle Elternvertreter und Elternvertreterinnen der Klassen einer Schule bilden wiederum die Schulpflegschaft. Diese trifft sich ebenfalls mindestens einmal pro Halbjahr mit der Schulleitung, um auf dieser Ebene wichtige Anliegen der Schule zu besprechen. Die in den Klassen diskutierten Themen und Anregungen können hier eingebracht werden. Außerdem wird über klassenübergreifende Inhalte gesprochen. Aus der Schulpflegschaft werden sechs Elternvertretungen in die Schulkonferenz gewählt. Außerdem wird ein Schulpflegschaftsvorsitz und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen sind also der direkte Draht zur Schulleitung und Sprachrohr der Elternschaft.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Gremium, das Entscheidungen für die Schule trifft. Die sechs gewählten Mitglieder der Schulpflegschaft und sechs gewählte Mitglieder der Lehrerkonferenz besprechen gemeinsam, was für die Schule beschlossen werden soll und damit verbindlich umgesetzt wird. 

Die Schulkonferenz beschließt unter anderem das Schulprogramm,  die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, Erziehungsvereinbarungen und vieles mehr. Dabei hat die Schulleitung kein Stimmrecht! In der Schulkonferenz wird deutlich, in welchem Maße Sie als Eltern das schulische Leben und den Unterricht beeinflussen können.